Die Gebührenordnung der KSH wurde um den Punkt 9 ergänzt.
Seit dem 1. Mai 2021 erhebt die Gemeinde des Kurort Rathen eine Kurtaxe, welche auf die Gäste der Karl-Stein-Hütte umgelegt und zusammenmit den Nutzungsgebühren bezahlt wird.
Einstimmig angenommen
Nächste Vorstandssitzung: 20. Juli 2021, 19:00 Uhr