Beschluss 2022/06
Temporäre Änderung der Reiskostenordnung,
- Pkt 6, Strich 2: Die Vergütung für einen gefahrenen km wird auf 0,25 € erhöht
- Pkt. 6, Strich 3: die Pauschale für eine Fahrt zur Sulzenauhütte wird auf 300 € erhöht
- Pkt. 6, Strich 4: die Pauschale für eine Fahrt zur KSH wird auf 75 e erhöht.
- Pkt. 6, Strich 5: Für max. eine weitere Person kann für jeden mitgefahrenen km 0,05 € pro Person abgerechnet werden.
Diese Veränderungen gelten für alle Fahrten ab dem 15.04.2022 bis 31.07.2022. Eine Verlängerung dieser Regelung ist nur durch einen Vorstandsbeschluss möglich und ist abhängig von der weiteren Entwicklung der Kraftstoffkosten. Alle Mitglieder sind dennoch aufgefordert, vorrangig die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen.
7 Ja, 2 Enthaltungen, 0 Gegenstimmen
Beschluss 2022/07
Der Vorstand beschließt die vom Jugendausschuss beschlossenen Jugendgebühren-Ordnung.
Einstimmig beschlossen