Jugendvollversammlung
Einmal im Jahr findet die Jugendvollversammlung statt. Zu dieser werden alle Mitglieder des DAV-Leipzig eingeladen, welche einschließlich 26 Jahren alt sind.
Die nächste Jugendvollversammlung wird am 05.03.2025 in präsenz stattfinden
Hierfür laden wir alle DAV-Mitglieder der Sektion Leipzig bis zum vollendeten 27. Lebensjahr, sowie alle Jugendleiter*innen, JDAV-Funktionsträger*innen von Jugendgruppen herzlich ein.
Getagt wird am 05.03.2025, 16:15 Uhr, im Hörsaal Süd Campus Jahnallee (Einlass 16:00 Uhr, Ende spätestens 19 Uhr).
Du bestimmst mit! – Bringe dich mit deinen Ideen, Wünschen und Erfahrungen ein. Teile uns dazu mit, was noch auf die Tagesordnung soll und/ oder stelle einen Antrag. Bitte sende alles an jugendreferat@dav-leipzig.de
Abstimmungsberechtigt sind alle DAV-Mitglieder bis zum vollendeten 27. Lebensjahr.
Tagesordnung (vorläufig)
- Begrüßung & Warm-up
- Was war 2024 – Berichte
- Bericht Jugendausschuss
- Bericht Jugendreferat (inklusive TJB & Sommerfahrt)
- Was kommt 2025 – Planung für das anstehende Jahr
- BFF Teasern
- Gruppenberichte Gruppen 1 & 2
- Jugendetat 2025
- Gesamtübersicht für 2025
- Gruppenberichte Gruppen 3 & 4
- Anträge
- Gruppenberichte Gruppen 5 & 6
- Wahlen
- Vorstellung und Wahl des Jugendausschusses
- Vorstellung und Wahl der Delegierten für Landesjugendversammlung und BJV
- Gruppenberichte von Gruppe 7 & 8
- Sonstiges
- Aktivensuche für Sommerfahrt/SommerSportWoche/GTA/Hort
- Sammeln von Themen "Was ist euch im DAV / bzgl. Berge/Bergsport wichtig" (Flipchart-Papier, viele Marker & Klebepunkte)
- Was uns an einem Vereinszentrum wichtig ist
- Gruppenberichte Gruppen 9, 10 & 11
- Und tschüss! – Verabschiedung
Wir freuen uns auf deine Teilnahme und eine tolle Jugendvollversammlung!
Auszug aus der Jugendordnung
§4 Jugendvollversammlung
- Die Jugendvollversammlung ist das höchste Entscheidungsgremium der Sektionsjugend.
- 1. Teilnahme- und stimmberechtigt in der Jugendvollversammlung sind alle Mitglieder der Sektionsjugend bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. Eine Stellvertretung ist nicht zulässig.
- Teilnahmeberechtigt sind ferner alle Mitglieder nach § 1, wenn sie nicht schon nach Abs. 2 teilnahmeberechtigt sind, alle Leiter*innen von Kinder- und Jugendgruppen der Sektion und der geschäftsführende Sektionsvorstand sowie Gäste auf Einladung des Jugendausschusses.
- Die Jugendvollversammlung ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde.
- Eine*r der beiden Jugendreferent*innen, im Fall seiner*ihrer Verhinderung ein Mitglied des Jugendausschusses, leitet die Jugendvollversammlung. Die Moderation der Versammlung kann von dem*der Versammlungsleiter*in auf Dritte übertragen werden.
- Die ordentliche Jugendvollversammlung findet jährlich statt. Sie wird vom Jugendausschuss (siehe § 7) vorbereitet und ist mit einer Frist von mindestens 4 Wochen durch Einladung in Schriftform, bevorzugt per E-Mail, unter Bekanntgabe der vorläufigen Tagesordnung an den in Abs. 2 und Abs. 3 genannten Personenkreis einzuberufen. Ein Antrag auf Änderung der Sektionsjugendordnung muss mit der Einladung bekannt gegeben werden.
- Eine*r der beiden Jugendreferent*innen kann jederzeit aus dringlichem Grund eine außerordentliche Jugendvollversammlung einberufen. Er*Sie muss eine außerordentliche Jugendvollversammlung einberufen, wenn dies entweder von der Mehrheit der Mitglieder des Jugendausschusses gefordert oder schriftlich, bevorzugt per E-Mail, von mindestens 10 der in Abs. 2 genannten Mitglieder der Sektionsjugend unter Angabe des Beratungsgrundes beantragt wird.
- Die außerordentliche Jugendvollversammlung muss spätestens 8 Wochen nach Antragsstellung stattfinden und ist spätestens zwei Wochen vorher in Schriftform, bevorzugt per E-Mail, unter Bekanntgabe der Tagesordnung an die in Abs. 2 und Abs. 3 genannten Mitglieder der Sektionsjugend einzuberufen.
§5 Aufgaben der Jugendvollversammlung
Die Jugendvollversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Wahl der Jugendreferentin und des Jugendreferenten und Vorschlag einer der beiden Personen zur Wahl in den Sektionsvorstand
- Wahl der Mitglieder des Jugendausschusses bis zur nächsten ordentlichen Jugendvollversammlung
- Wahl der Delegierten für den Landes- und Bundesjugendleitertag aus dem Kreis derjenigen, die zum Zeitpunkt der jeweilig nächsten Tagung voraussichtlich die Teilnahmevoraussetzung erfüllen, bis zur nächsten ordentlichen Jugendvollversammlung.
- Erarbeitung von grundlegenden Positionen der Sektionsjugend
- Festlegung der Schwerpunkte der Jugendarbeit der Sektion
- Beschluss des Jahresrahmenprogramms und der Verwendung des Jugendetats
- Erteilung von Arbeitsaufträgen an die Jugendreferentin und den Jugendreferenten, seine*ihre Stellvertreter*innen und den Jugendausschuss
- Entgegennahme und Diskussion des Arbeits- und Finanzberichts der Jugendreferentin und des Jugendreferent und des Jugendausschusses
- Beschluss und Änderung der Sektionsjugendordnung