Jugendreferat
Unsere zwei Jugendreferenten Daniel und Ina sind seit 2020 ehrenamtlich auf dem Posten der Jugendreferent*innen.
§10 Jugendreferentin und Jugendreferent
- Die Jugendreferentin und der Jugendreferent leiten die Sektionsjugend. Eine*r von beiden ist Mitglied des geschäftsführenden Vorstands der Sektion. Er*Sie muss volljährig sein.
- Die Jugendreferentin und der Jugendreferent werden von der Jugendvollversammlung für die Dauer der in der Sektionssatzung festgelegten Amtszeiten für Vorstandsmitglieder gewählt. Eine*r der beiden wird der Mitgliederversammlung der Sektion zur Wahl in den Vorstand vorgeschlagen.
§11 Aufgaben der Jugendreferentin und des Jugendreferenten
Die Jugendreferentin und der Jugendreferent sind für die Jugendarbeit in der Sektion verantwortlich.
Dies umfasst insbesondere folgende Aufgaben:
- Organisation und Verantwortung der Jugendgruppenarbeit
- Sicherstellung der Aus- und Fortbildung von Jugendleiter*innen
- Bestellung von Jugend- und Gruppenleiter*innen
- Umsetzung der „Grundsätze, Erziehungs- und Bildungsziele der JDAV“ in der Jugendarbeit der Sektion
- Vertretung der Interessen der Sektionsjugend und Mitarbeit im Sektionsvorstand
- Verantwortung des Jugendetats
- Fristgerechte Meldung der Delegierten für die Landes- und Bundesjugendleitertage.
Die Jugendreferentin und der Jugendreferent werden im Verhinderungsfall von einem Mitglied des
Jugendausschusses vertreten. Die Jugendreferentin und der Jugendreferent können Aufgaben delegieren.
Ausgenommen hiervon sind die Aufgaben e) und f).
§12 Vertretung der Sektionsjugend in den Gremien der Sektion
Über die Zugehörigkeit der Jugendreferentin oder des Jugendreferenten zum geschäftsführenden Vorstand der
Sektion hinaus soll die Sektionsjugend in weiteren Gremien der Sektion vertreten sein. Näheres hierzu regelt
die Sektionssatzung.